Bürgschaft
Substantiv · f
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Rechtssprache: als akzessorische, persönliche Sicherheit für eine Forderung dienender einseitig verpflichtender Vertrag zwischen Gläubiger und Bürgen darüber, dass der Bürge sich gegenüber dem Gläubiger dazu verpflichtet, (subsidiär) für eine Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen
Diese Forderung ist durch eine Bürgschaft gesichert.
Für den Kredit verlangte die Bank eine Bürgschaft.
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Betrag, über den eine Bürgschaft geleistet wird
Ich musste für meine Schwester eine hohe Bürgschaft übernehmen.
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Garantie, Gewähr
Diese Ähren sind eine Bürgschaft für eine gute Ernte.