Deutschfür Deutschsprachige
Anmaßung
Substantiv · f
—
Angabe, Vorgabe von etwas, das man eigentlich nicht kann
Es war eine Anmaßung von ihm zu behaupten, er könne das in wenigen Tagen erledigen.
—
unberechtigte Inanspruchnahme von etwas, das einem nicht zusteht
Seine Anmaßung, Arzt zu sein, obwohl er sein Studium abgebrochen hatte, brachte ihn ins Gefängnis.
ein
Numerale
—
gibt den Zahlenwert 1 an
Das macht einen Euro.
Jeder bekommt ein Stück.
—
aus mehreren ein Ausgewähltes
Das eine Bein ist gebrochen, das andere heil.
Die eine Hälfte der Pizza ist verbrannt.
ein
Indefinitpronomen
—
gibt den Zahlenwert 1 an
Einer ist übrig, zwei habe ich verloren.
Bis auf eine sind alle Schülerinnen da.
—
(noch) nicht oder nur zuvor näher definierte Person oder Sache
Könnte mir einer Hilfe leisten?
Darf ich auch so eines haben?
Was für ein(e)s hätten Sie denn gern?
—
ein Beliebiger
Wenn es einem nicht gut geht, sollte man sich im Verzicht üben.
—
jeder Beliebige
Davon wird einem ja schlecht!
—
aus mehreren ein Ausgewähltes
Die eine geht, die andere bleibt.
In dieser Gemeinschaft hilft man einer dem anderen.
ein
Adverb
—
in Wendungen oder an Verben: in etwas hin-/herein
Tretet ein, meine Dame. (eintreten1)
ein
Adjektiv
—
umgangssprachlich, nur prädikativ: eingeschaltet, an (bei Schaltern)
Ist der Schalter ein oder aus? (Ist der Schalter ein- oder ausgeschaltet?)
Titel
Substantiv · m
—
kennzeichnender Name beziehungsweise eindeutige Bezeichnung eines bestimmten künstlerischen Werkes; Überschrift eines Textes beziehungsweise Name eines Buches
—
Auszeichnung einer Person
Sie können gerne auf den Titel verzichten, Herr Schmidt reicht.
—
Recht
Untergliederung eines Abschnitts bzw. eines Unterabschnitts in Gesetzes- oder Vertragswerken
Für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind dies die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten Kapitels des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder die nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte festgesetzten Beiträge.
Die Abschitte bzw. Unterabschnitte des Gesetzwerkes sind in absteigender Form folgendermaßen gegliedert: Titel, Paragraph, Artikel, Absatz, Satz, Zeile, Wort.
—
Recht
Grundlage und Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung durch die Justiz, insbesondere ein Urteil
—
Sport
oft im Sieg in einem Wettbewerb
Alle gehen davon aus, dass Sven Löven seinen Titel im Herbst verteidigen wird.