Deutschfür Deutschsprachige
rechtsfähig
Adjektiv
—
in der Lage, Rechte und Pflichten wahrzunehmen
Stiftung
Substantiv · f
—
Bereitstellung von Geld oder Sachmitteln für einen erwünschten Zweck
Seine Stiftung soll einem gemeinnützigen Zweck dienen.
—
Anstalt, Einrichtung, Institution, Organisation, die mit gestifteten Geldern oder Sachmitteln ins Leben gerufen wurde
Die Parteien unterhalten parteieigene Stiftungen.
Einige Universitäten, zum Beispiel die Universität Göttingen, sind in Stiftungen umgewandelt worden.