Deutschfür Deutschsprachige
borgen
Verb
—
leihen, verleihen, etwas gegen Versprechen hergeben, jemandem vorübergehend etwas geben
Ich borge dir mein Rad.
—
leihen, sich etwas gegen Versprechen hergeben lassen, von jemandem vorübergehend etwas nehmen
Ich borge mir dein Rad.
Von
Substantiv · m · f
—
Adliger, Adlige
Reiten? Wir sind doch keine Vons! – (Detlev Buck)
von
Präposition
—
mit Dativ: Ursprung räumlicher oder zeitlicher Veränderung, Herkunft, Gegenstand der Betrachtung, Ursache, sonstige Verhältnisse
Der Zug fährt vom (von dem) Gleis 1.
Die Woche geht von Montag bis Sonntag.
Das Schärfen von Messern ist eine Kunst.
Der Vater vom Vater ist der Großvater.
—
getrennt stehender Namenszusatz vor Familiennamen (des ehemaligen Adels) und Adelsprädikat (bei Namen adeliger Personen)
Herr von Knigge lässt bitten.