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Deutsch
als Fremdsprache
German
for English speakers
немецкий
для русскоговорящих
němčina
pro mluvčí češtiny
Wem
gehört
dieser
Stift
?
wem
Pronomen
—
Dativ
von
wer
Wem
soll
ich
helfen
?
Mehr »
gehören
Verb
—
etwas/jemand
gehört
jemandem:
Eigentum
von
einer
Person
sein
Ihm
gehört
das
ganze
Land
.
—
etwas
gehört
zu
etwas:
Voraussetzung
sein
Zu
einem
Feuerwehrmann
gehört
Mut
und
Tapferkeit
.
—
etwas
gehört
zu
etwas²:
Teil
von
etwas
sein
Sachsen
gehört
zu
Deutschland
.
—
etwas
gehört
sich:
etwas
ist
Teil
der
guten
Manieren
/
anerkannter
Regeln
Es
gehört
sich
nicht
,
mit
vollem
Mund
zu
sprechen
.
—
regional
,
besonders
süddeutsch
und
österreichisch
;
etwas/jemand
gehört
etwas
(
oft
Partizip
Perfekt
)
:
etwas/jemand
soll
(
te
)
…
werden
,
mit
etwas/jemandem
soll
(
te
)
…
geschehen
.
Eigentlich
ein
sehr
alter
Debitiv
(
Notwendigkeitsform
),
der
im
Lateinischen
und
Lettischen
noch
vorkommt
.
Jemand
,
der
so
rücksichtslos
Auto
fährt
,
wie
der
Fahrer
vor
uns
,
der
gehört
angezeigt
!
Kinder
gehören
um
diese
Zeit
ins
Bett
.
Dem
Lausbub
gehört
mal
eine
ordentliche
Watschen
.
Mehr »
dieser
Demonstrativpronomen
—
attributiver
Gebrauch
,
um
ein
ganz
bestimmtes
,
nahe
liegendes
Nomen
hervorzuheben
Dieser
Zug
fährt
nach
Osten
.
…im
Mai
dieses
Jahres…
—
substitutives
Pronomen
Und
dieser
nach
Westen
.
Mehr »
Stift
Substantiv · m
—
künstlich
hergestellter
länglicher
,
meist
zylindrischer
Körper
aus
Metall
oder
Holz
,
oft
mit
einer
Spitze
,
der
vielfachen
Verwendungsmöglichkeiten
dient
—
im
erweiterten
Sinne
zu:
(
dünner
)
Nagel
, (
speziell
)
Nagel
ohne
Kopf
—
im
erweiterten
Sinne
zu
,
häufig
Technik:
länglicher
,
zum
Teil
spitzer
Körper
ohne
besondere
Differenzierung
–
oft
aus
Metall
—
Zahnmedizin
dünner
,
länglicher
,
spitzer
Körper
zum
Befestigen
eines
künstlichen
Zahnes
in
einer
Zahnwurzel
—
Technik
Maschinenelement
zum
Verbinden
von
Teilen
und
zum
Sichern
gegen
deren
willkürliches
Lösen
—
länglicher
,
spitzer
Gegenstand
natürlichen
Ursprungs
—
Botanik
Stängel
von
Pflanzen
—
Botanik
Dorn
der
Pflanzen
—
Zoologie
Stachel
eines
Tiers
,
steifes
Haar
,
Zahnstumpf
—
Botanik
Pfahl
,
Stamm
eines
Baumes
—
im
erweiterten
Sinne
zu
und:
Schreibgerät
Kannst
du
mir
einmal
deinen
Stift
leihen
?
Ich
muss
etwas
aufschreiben
.
Stift
Substantiv · m
—
Gaunersprache:
etwas
kleines
Geringwertiges
,
Unbedeutendes
—
Penis
—
Junge
von
kleinem
Wuchs
—
Namibia:
Kind
Im
Heim
wurden
die
Stifte
pausenlos
von
den
großen
Oukies
gemorscht
.
—
junger
Mann
—
Sohn
—
(
jüngster
)
Lehrling
Die
Stifte
malochen
tagtäglich
für
die
Alten
.
—
Rekrut
—
Unterstufenschüler
;
Schulanfänger
—
im
übertragenen
Sinne
zu:
Nachhilfeschüler
—
im
übertragenen
Sinne
zu:
Studienreferendar
Stift
Substantiv · n
—
Einrichtung
,
Festsetzung
,
Gründung
,
Anordnung
—
eine
mit
Grundvermögen
oder
Kapitalien
ausgestattete
autonome
Anstalt
,
ursprünglich
religiösen
Charakters
,
jünger
auch
für
weltliche
Gründungen
gemeinnütziger
Art
mit
den
dazu
gehörigen
Personen
,
Gebäuden
und
Gütern
—
im
engeren
Sinne
zu:
mit
gestiftetem
Grundbesitz
und
Vermögen
ausgestattete
,
einem
geistlichen
Kollegium
gehörende
,
kirchlichen
Zwecken
dienende
Anstalt
—
im
engeren
Sinne
zu:
als
"
kirchliche
Einrichtung
,
geistliche
Stiftung
")
eine
geistliche
Korporation
,
ein
Kloster
,
eine
Domkirche
,
Kollegiatkirche
,
dann
auch
für
ein
Bistum
oder
Erzbistum
(
Hochstift
)
allgemein
als
Verwaltungskörper
mit
allem
Zubehör
—
im
engeren
Sinne
zu
,
elliptisch:
Stiftsgebäude
,
vereinzelt
auch:
Stiftskirche
—
auf
eine
Stiftung
zurückgehende
,
den
Zwecken
der
Wohltätigkeit
dienende
(
kirchliche
)
Anstalt
für
a
)
den
Unterricht
,
die
Erziehung
(
Stiftsschule
)
oder
b
)
für
die
Betreuung
notleidender
,
meist
alter
Menschen
—
im
engeren
Sinne
zu:
Gebiet
,
Landbesitz
,
der
zu
einem
Bistum
oder
Erzbistum
gehört
—
im
engeren
Sinne
zu:
Kollegium
der
Stiftsherren
einer
Kollegiatkirche
,
eines
Bistums
(
Domkapitel
),
Erzbistums
—
im
engeren
Sinne
zu:
die
Pfründe
eines
Stifts
,
besonders
der
Kanoniker
—
im
engeren
Sinne
zu:
Kanonissinnenstift
,
freie
adlige
Damenstift
—
alttestamentliche
Bibelsprache:
Bund
,
Vertrag
zwischen
zwei
Parteien
Stift
Substantiv · f · f
—
veraltet
,
bairisch
-
österreichisch:
rechtlicher
Fachbegriff
in
verschiedener
Anwendung
—
veraltet
,
bairisch
-
österreichisch:
Verfügungsrecht
der
Grundherrschaft
über
die
Besetzung
der
Güter
mit
Grundholden
,
ebenso
das
Recht
,
diese
abzusetzen
; (
häufig
auch
allgemeiner
)
rechtliches
Verhältnis
der
Partner
,
das
durch
solche
Verfügung
entsteht
—
veraltet
,
bairisch
-
österreichisch:
der
sich
aus
diesem
Rechtsverhältnis
ergebende
Pachtzins
,
die
Steuer
—
veraltet
,
bairisch
-
österreichisch:
Versammlung
der
Zinsbauern
zur
Ordnung
dieses
Verhältnisses
und
Leistung
der
Abgaben
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