Verbrechen
Substantiv · n
—
allgemein
besonders schwere Straftat
Was ein Verbrechen ist, wissen wir und wissens nicht! (Hans Magnus Enzensberger).
—
abw.
verantwortungsloses Vorgehen, verwerfliches Handeln
Es ist ein Verbrechen, dass die älteste Tochter der Meiers nicht studieren durfte.
—
deutsches Strafrecht: Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist ()
Der Versuch eines Verbrechens wie Mord () oder Raub () ist stets strafbar.
Die Körperverletzung wird vom Vergehen zum Verbrechen, wenn das Opfer der Tat zum Beispiel die Fortpflanzungsfähigkeit verliert oder in Siechtum verfällt ().
—
Gesamtheit der Straftaten (innerhalb einer Gesellschaft in einem bestimmten Zeitraum)
Der Kampf gegen das Verbrechen wird nie enden.
—
Bergbau
Einstürzen eines Schachtes, eines Stollens oder einer Strecke
Beim Verbrechen eines Grubenbaus wird dieser durch die hereingehenden Berge verschüttet und dadurch unbrauchbar.