Schutzbereich
Substantiv · m
—
Verfassungsrecht, Politik: verfassungsmäßig verbürgter Tatbestand eines Grundrechts, der die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen beschreibt, unter denen der Bürger oder ein anderer Grundrechtsträger von seinem Grundrecht Gebrauch machen kann
—
Polizeirecht, Ordnungsrecht: örtliche Zuständigkeit einer Dienststelle der Polizei (österr. auch: der Feuerwehr)
—
Umweltrecht: Umgebung eines Flugplatzes, die zum Zwecke des Lärmschutzes nach dem Fluglärmgesetz in bestimmte Zonen eingeteilt wird, ausgewiesen durch eine Rechtsverordnung
—
Wehrrecht: Gelände, für dessen Nutzung aus militärischen Gründen nach dem Schutzbereichgesetz bestimmte Beschränkungen gelten (beispielsweise für die landwirtschaftliche Nutzung), die durch eine Rechtsverordnung festgesetzt werden
—
Film, Fernsehen: Bildausschnitt, der bei einer Filmaufnahme stets im Bild zu sehen sein soll, unabhängig von der Größe und vom Seitenverhältnis der Projektion oder des Fernsehgeräts, mit dem der Film später betrachtet wird
—
Elektrotechnik: Bereich innerhalb eines Gebäudes oder einer Wohnung (insbesondere Badezimmer), für den bestimmte Anforderungen an die Sicherheit von elektrischen Installationen bestehen
—
Brandschutz: das Gebäude oder die Räume, die durch eine Feuerlöschanlage gegen einen Brand geschützt werden; österr. auch: örtliche Zuständigkeit der Feuerwehr