Minderheitenschutz
Substantiv · m
—
gesetzliche Sicherstellung der Wahrnehmung von Rechten einer Minderheit (= einem kleineren Teil einer Gemeinschaft / Gruppe / Ethnie / Bevölkerung), die sich hinsichtlich bestimmter Merkmale (beispielsweise Sprache, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Hautfarbe, Kultur) von der Mehrheit unterscheiden. Der Minderheit werden also Rechte gegenüber der Mehrheit garantiert.
Demokratie beinhaltet mehr, als die Durchsetzung der Mehrheitsmeinung. Diese ist eingeschränkt, denn zur Demokratie gehören unabdingbar Minderheitenschutz, Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit und eine unabhängige Justiz.