vollbefriedigend
Adjektiv
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Notenstufe im Jurastudium in Deutschland für „eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung“, das ist bei 10 bis 12 (von 18) Punkten im Examen (besser als befriedigend)
Nur zirka 15 % der Absolventen des Jurastudiums erreichen die Notenstufen vollbefriedigend oder besser.
Um als Jurist in den Staatsdienst aufgenommen zu werden, muss man beide Staatsexamen mindestens mit vollbefriedigend bestanden haben.