Fehlgeburt
Substantiv · f
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Gynäkologie, Geburtshilfe: spontane (ungewollte) oder artifizielle (gewollte) vorzeitige Unterbrechung der Schwangerschaft durch Verlust der Leibesfrucht mit einem Gewicht von weniger als fünfhundert Gramm und dem Fehlen von Lebenszeichen
Eine Fehlgeburt unterliegt im Gegensatz zu einer Totgeburt nicht der Meldepflichtigkeit.