Rechtswesen
Substantiv · n
—
Gesamtheit des organisatorischen Systems der Justizorgane und anderer juristischer Organisationen sowie deren Aufgaben, Aktivitäten und Arbeitsweisen
Damit ist es der Regierung gestattet, Rechtswesen und Rohstoffverwaltung unabhängig von Dänemark zu regeln – und auch die zu erwartenden Einnahmen aus dem Rohstoffgeschäft zu behalten.
Die eilfertigsten HelferInnen dieser Kräfte sind heute oft KonvertitInnen, und das in allen Lebensbereichen: an Universitäten, im Rechtswesen wie in den Medien.
Das Gemeinwesen besteht nicht nur aus dem Rechtswesen, sondern aus vielen freien Beziehungen, in denen das Bürgerliche Gesetzbuch oder das Strafgesetzbuch die meiste Zeit keine Rolle spielen.