Portabilität
Substantiv · f
—
EDV
Eigenschaft eines Programmes, in eine andere Umgebung/Anlage übertragbar (portabel) zu sein
Hoher Umstellungsaufwand bedeutet geringe Portabilität.
—
Wirtschaft, Versicherungswesen
Eigenschaft einer Versicherung/Rückstellung, übertragbar (portabel) zu sein
In der Betrieblichen Altersversorgung in Deutschland versteht man im Fall eines Arbeitgeberwechsels unter Portabilität die Übertragbarkeit von bereits erworbenen Versorgungsanwartschaften des Arbeitnehmers von einem auf den nächsten Arbeitgeber.