Eigenbesitz
Substantiv · m
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deutsches Sachenrecht: (gut- oder bösgläubiger) unmittelbarer oder mittelbarer Besitz an einer Sache mit dem natürlichen Willen, sie als Eigentümer zu besitzen, wobei es auf die tatsächliche Eigentumslage nicht ankommt
Der Wagen befand sich im Eigenbesitz von Herrn Tschetzke, obwohl er ihn von jemanden gekauft hatte, der ihm kein Eigentum verschaffen konnte.