Deutschfür Deutschsprachige
Besitz
Substantiv · m
—
Recht
tatsächliche Sachherrschaft
Dass der Besitz nach § 857 BGB auf den Erben übergeht, ist eine gesetzliche Fiktion.
—
Eigentum
Das Fahrrad, das mir Ole gestohlen hat, ist nicht mehr in meinem Besitz.
—
das gesamte Eigentum einer Person
Zum Besitz des Grafen gehören zwei Schlösser an der Loire, die schon seine Ahnen dem Verfall preisgaben.
ergreifen
Verb
—
anfassen, etwas direkt oder auch im übertragenen Sinne: in die Hand nehmen
Blinde müssen sich die Welt ergreifen.
Was schlagen Sie vor, welche Maßnahmen sollen ergriffen werden?
—
jemanden gefangen nehmen
Die Polizei ergriff den Dieb am selben Tag.
—
umsichgreifen, Raum einnehmen
Das Feuer ergriff auch die Nachbargebäude.
Plötzlich ergriff sie ein Gefühl der Panik.
Haben
Substantiv · n
—
Wirtschaft, Rechnungswesen: Gesamtheit der Einnahmen und des Besitzes, Guthaben
haben
Verb · Hilfsverb
—
Hilfsverb zur Bildung zusammengesetzter Tempora
Er hat es in der Schule gelernt.
—
eine Sache besitzen
Ich habe ein Haus.
Ich habe ein Auto, eine Frau und zwei Kinder.
—
eine Sache kann etwas enthalten
Die Creme hat sehr viele gute Inhaltsstoffe.
—
mit zu + Infinitiv: etwas tun müssen, zur Erfüllung einer Aufgabe / zum Vollzug einer Tätigkeit gezwungen oder verpflichtet sein
Er hat sich zu benehmen.
—
Gefühl, sinnliche Empfindung: etwas empfinden; auch gegenüber einer Person oder Sache und sich entsprechend aufführen
Das Kind hat großen Hunger.
Sie hat eine große Wut in sich.
—
in der verneinten Wendung: sich nicht so haben: Umstände, Aufhebens machen
Hab dich nicht so!
—
an etwas teilnehmen
Ich kann leider nicht: Wir haben heute Schule.
Ich habe in der ersten Stunde Deutsch.
—
in der Redewendung „zu haben sein“: erhältlich sein, bei Personen: ohne Partnerbeziehung sein; bereit sein, eine Partnerbeziehung einzugehen
Ist das Buch noch zu haben?
Sie ist wieder zu haben.
Sie ist nicht leicht zu haben.