Agrarbehörde
Substantiv · f
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Österreich, Schweiz: Institution, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung der Agrarwirtschaft wahrnimmt
Für die Agrarbehörden in Österreich gilt ein anderer Instanzenzug als für andere staatlichen Behörden: Auch in zweiter und dritter Instanz sind spezielle Agrarbehörden (Landesagrarsenate und Oberster Agrarsenat) für die Entscheidungen zuständig.