Überhangmandat
Substantiv · n
—
Sitz einer Partei im (deutschen) Parlament, die über den Anteil der der Partei nach dem Verhältniswahlrecht zustehenden Sitze hinausgehen
Bei der Bundestagswahl 1994 gewann die CDU in Baden-Württemberg alle 37 Wahlkreise und somit 37 Direktmandate. Nach der Berechnung der Sitzverteilung über die Zweitstimmen standen der CDU in Baden-Württemberg jedoch nur 35 Mandate zu: es entstanden zwei Überhangmandate.